Konzept zur "Lübecker Praxis" in gerichtlichen Sorge- und Umgangsverfahren - vom 11.08.2008

Vollständiger Text zur Lübecker Praxis
Vollständiger Text zur Lübecker Praxis

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts der Hansestadt Lübeck, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Erziehungsberatungsstelle der Gemeindediakonie, Lübecker Rechtsanwälte sowie die Familienrichterinnen und Familienrichter des Amtsgerichts Lübeck sind übereingekommen, in gerichtlichen Sorge- und Umgangsrechtsauseinandersetzungen zukünftig in Anlehnung an das sog. Cochemer Modell vorzugehen, soweit nicht in Einzelfällen, eine abweichende Regelung geboten erscheint.

Unter anderem werden folgende Ziele verfolgt:

Dem Wohl von Kindern, die die Trennung ihrer Eltern erleben, entspricht es in der Regel, einen verlässlichen und ununterbrochenen Kontakt zu beiden Eltern in der Trennungssituation und darüber hinaus zu halten. Dafür ist es erforderlich, das ein einvernehmlicher, möglichst spannungsfreier und für die Kinder durchschaubarer Umgang praktiziert wird. Das zu gewährleisten entspricht der elterlichen Verantwortung. In diesem Sinne ist der Umgang das Recht und die Pflicht von Eltern und Kindern.

Das Ziel aller professionell Beteiligten sollte es in der Regel sein, die Eltern darin zu unterstützen, eine einvernehmliche und von ihnen innerlich tragbare Lösung zu finden. Das stärkt grundsätzlich die Elternverantwortung im Interesse der Kinder.

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